Exchange-Traded Funds (ETF) bilden einen bestimmten Index wie den DAX oder den Dow Jones nach und erfreuen sich vor allem angesichts ihrer geringen Kosten stetig wachsender Beliebtheit. „Klassische“, also aktiv gemanagte Fonds sind zunehmend unter Rechtfertigungsdruck geraten, da ihre Performance oftmals nach Abzug der Kosten hinter der Entwicklung des jeweiligen Benchmark-Index zurückbleibt.
Wie eine Auswertung der Ratingagentur Scope offenbart, kann sich aber zumindest die Oberklasse der aktiv gemanagten Fonds gegen die passive Konkurrenz mehr als behaupten. Die Analysten haben sich die Performance jener Fonds, denen sie drei oder fünf Jahre zuvor eine Top-Bewertung gaben, angeschaut und sie mit dem Marktdurchschnitt verglichen. Ergebnis: Die Aktienfonds konnten den globalen Vergleichs-ETF (iShares MSCI ACWI ETF) auf 3-Jahres-Sicht um 2,7 und auf 5-Jahres-Sicht um 1,2 Prozent schlagen. Eine Outperformance, wenn auch auf geringerem Niveau, schaffen auch die Top-Anleihenfonds: 0,8 Prozent auf 3- und 0,2 Prozent auf 5-Jahres-Sicht. Die Auswertung zeigt: Pauschale Vergleiche zwischen aktiven und passiven Investmentstrategien sind wenig sinnvoll, denn es kommt auf die individuelle Qualität an.
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Rund 12,5 Milliarden Euro Schäden an Gebäuden, Hausrat, Betrieben und Kfz haben Naturgefahren im vergangenen Jahr verursacht. In den knapp 50 vorhergehenden Jahren, für die Daten vorliegen, war das Schadensausmaß nie höher. Unversicherte Schäden sind in der enormen Summe allerdings nicht enthalten, tatsächlich war das Ausmaß der Zerstörung also wesentlich größer.
Rund zwei Drittel der Schäden gehen auf die Hochwasserkatastrophe zurück, die im Juli insbesondere Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, aber auch Teile Bayerns und Sachsens heimsuchte. Die Hagelstürme im Juni richteten 1,7 Milliarden Euro an versicherten Schäden an, vor allem Autos und damit die Kfz-Versicherer waren davon betroffen.
Im langjährigen Mittel werden weniger als vier Milliarden Euro versicherte Naturgefahrenschäden pro Jahr verzeichnet. Ausreißer nach oben verursachten das August-Hochwasser und heftige Stürme 2002 (11,3 Milliarden Euro) sowie eine Orkanserie 1990 (11,5 Milliarden; Werte hochgerechnet auf heutige Preise).
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Fast die Hälfte des Vermögens von circa vier Billionen Euro, das von deutschen Asset-Managern in Fonds verwaltet wird, dient der Altersvorsorge. Wie der Fondsverband BVI mitteilt, liegt der Anteil mittlerweile (Stand: Jahresmitte 2021) bei 44 Prozent – vor vier Jahren waren es noch 40 Prozent. An den 1,8 Billionen Euro haben kapitalbildende Lebensversicherungen mit 610 Milliarden den größten Anteil, gefolgt von der betrieblichen Altersvorsorge mit 520 Milliarden.
Die gewaltigen Summen sollten indes nicht darüber hinwegtäuschen, dass zahlreiche Bundesbürger noch nicht privat für den Ruhestand vorsorgen und damit einem wachsenden Altersarmutsrisiko ausgesetzt sind. Die gesetzliche Rente wird mittel- und langfristig weiter sinken, da es immer mehr Ruheständler und zu wenige nachrückende Erwerbstätige gibt, um das jetzige Rentenniveau zu halten. Wie viel sie im Rentenalter für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung haben werden, wenn von der Rente Steuern und Krankenversicherungsbeiträge einbehalten werden, ist vielen Menschen Umfragen zufolge gar nicht klar. Hilfe und Rat in diesen Fragen liefern unabhängige Finanz- und Vorsorgemakler und -maklerinnen.
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Hat sich die deutsche Konjunktur schon aus dem Corona-Tal herausgearbeitet und mit der Pandemie zu leben gelernt? Keineswegs, meinen zumindest die Kreditversicherer. Lediglich der erste Schock sei überwunden. Für dieses Jahr rechnen sie folglich mit einem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen, erstmals seit 2009. Die prognostizierten bis zu 17.000 Firmenpleiten – im abgelaufenen Jahr dürften es um die 15.000 gewesen sein – geben jedoch nicht das ganze Ausmaß des Schadens wieder. Denn die durchschnittlichen Forderungen aus einer Insolvenz sind kräftig gestiegen. Im ersten Halbjahr 2021 haben sie sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf mehr als vier Millionen Euro in etwa verdoppelt. Qualitativ macht sich die Pandemie also stärker bemerkbar als quantitativ.
„Aktuell verändern sich die Risiken ständig und verstärken sich gegenseitig: Neue Corona-Wellen, globale Lieferengpässe und steigende Preise treffen auf einen gleichzeitig hohen Veränderungs- und Innovationsdruck“, fasst Thomas Langen, Vorsitzender der Kommission Kreditversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, die konjunkturellen Herausforderungen zusammen. Zum Zeitpunkt dieser Aussage und der Insolvenzenprognose stand allerdings noch kein weiterer weitgehender Lockdown im Raum.
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Ein kriminelles Schneeballsystem hatte das Landgericht Dresden den Verantwortlichen der Infinus AG 2018 attestiert, die diesen Vorwurf vehement abstritten und bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) zogen. Im Wesentlichen machten die Verteidiger Verfahrensfehler geltend.
Der BGH schloss sich indes nun dem Dresdner Urteil an und bestätigte die Haftstrafen für fünf der sechs Angeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug. Lediglich in einem Fall muss vom Landgericht nachgeprüft werden, ob eine Strafmilderung auf Basis der Kronzeugenregelung angemessen wäre. Der Strafrahmen erstreckt sich von viereinhalb bis zu acht Jahren Haft.
Diese höchstrichterliche Bestätigung, die auch die Einziehung beschlagnahmter Vermögenswerte umfasst, dürfte für die geprellten Anleger nur einen schwachen Trost bedeuten: Der größte Teil der investierten Gelder ist nicht mehr auffindbar. Über 20.000 Kleinanleger hatten der Unternehmensgruppe insgesamt rund 540 Millionen Euro anvertraut.
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Im April hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass Banken nicht einseitig per AGB-Änderung „Verwahrentgelte“ einführen dürfen. Die Kunden müssen solchen Negativzinsen auf ihr Guthaben zustimmen, es reicht nicht, wenn sie nicht widersprechen. Daraus leitet sich ein Rückerstattungsanspruch ab. Diesem kommen die Banken offenbar nur unwillig nach, wie heiß gelaufene Beschwerde-Hotlines bei der Finanzaufsicht belegen. Die BaFin forderte die Geldhäuser nun auf, unverzüglich die „notwendigen Schritte“ einzuleiten. Offen ist allerdings noch, für welchen Zeitraum die Kunden zu Unrecht gezahlte Negativzinsen zurückfordern können.
Die Zahl der in Deutschland aktiven Banken, die Verwahrentgelte verlangen, ist mittlerweile auf über 500 gestiegen. Für Aufsehen sorgte Ende November ein – noch nicht rechtskräftiges – Urteil des Landgerichts Berlin, das die Zulässigkeit von Negativzinsen auf Tagesgeld- und Girokonten-Einlagen bestritt. Während die Kreditwirtschaft von einer Einzelfallentscheidung spricht, möchte der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband ein höchstrichterliches Verbot von Verwahrentgelten erwirken.
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Der kommende Bundesfinanzminister wird offenbar zu Beginn seiner Amtszeit gleich die Schatulle öffnen und einen dicken Batzen entnehmen müssen: Sieben Milliarden Euro brauchen die gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) zusätzlich, wenn sie ihre Beiträge einigermaßen stabil halten wollen. So hat es der Schätzerkreis aus GKV-Spitzenverband, Bundesamt für Soziale Sicherung und Bundesgesundheitsministerium errechnet.
Stabile Zusatzbeiträge sind nicht nur ein Wunsch der Krankenkassen, sondern auch ihre gesetzliche Pflicht: Auf mehr als 1,3 Prozent darf der Aufschlag, den jede Kasse individuell festlegt, 2022 im bundesweiten Durchschnitt nicht steigen. Der scheidende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat dies kürzlich noch einmal bekräftigt.
Die Ausgaben werden laut Schätzerkreis-Prognose im kommenden Jahr auf circa 284 Milliarden Euro klettern – in diesem Jahr wird mit 272 Milliarden gerechnet. Der Bundeszuschuss zum sogenannten Gesundheitsfonds war für 2022 bereits um 7 Milliarden auf 21,5 Milliarden Euro erhöht worden, nun wird er auf 28,5 Milliarden steigen müssen.
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Mehr als 1,5 Billionen Euro an Kapitalanlagen verwalten die deutschen Erstversicherer, ein tragender Pfeiler der Volkswirtschaft. Angesichts der anhaltend niedrigen Leitzinsen im Euroraum wird es indes zunehmend herausfordernder für die Gesellschaften, geeignete Assets zu finden. Schließlich können sie die Gelder ihrer Kunden wegen ihrer hohen Sicherheitsanforderungen nicht kurzerhand an der Börse investieren. Eine Kursänderung braucht der Riesentanker dennoch, und sie wird auch zunehmend an Zahlen erkennbar, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt.
Seine jüngste Auswertung zeigt, dass der Anteil der Anleihen in den Versichererbeständen in den vergangenen 10 Jahren von 88,7 auf 81,1 Prozent geschrumpft ist. Aktien hingegen legten von 2,8 auf 5,1 Prozent zu, Beteiligungen von 3,6 auf 7,8 Prozent. Diese Verschiebungen muten auf den ersten Blick nicht revolutionär an, doch wohlgemerkt: 1 Prozent steht (Stand 2020) für 15 Milliarden Euro und damit für beträchtliche Kapitalwerte.
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Es wirkt wie eine Reaktion auf die verheerenden Überschwemmungen von Mitte Juli, doch tatsächlich wurde die Reform schon vorher beschlossen und kürzlich bereits umgesetzt: Das ZÜRS-Geo-System, das die Hochwassergefährdung von mehr als 22 Millionen Gebäuden in Deutschland erfasst, wurde ergänzt.
Nun werden auch Extremniederschläge als Schadensrisiko einbezogen, wofür drei Starkregengefährdungsklassen (SGK) geschaffen wurden. SGK 1 umfasst Gebäude, die am oberen Bereich eines Hangs oder auf einer Kuppe liegen und daher eine geringe Gefährdung aufweisen. Gebäude in der Ebene oder im unteren oder mittleren Bereich eines Hangs werden der SGK 2 zugeordnet, wenn kein Bach in der Nähe fließt. Für Gebäude in Tälern oder in Bachnähe gilt die höchste SGK 3. In dieser befinden sich mit 2,6 Millionen fast 12 Prozent aller erfassten Adressen. Zum Vergleich: Auf die beiden höchsten der vier Gefährdungsklassen von ZÜRS-Geo entfallen nur 1,5 Prozent der Gebäude.
ZÜRS Geo und die SGK unterstützen die Versicherer bei der Risikobewertung für Gebäude- und Inhaltsversicherungen.
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