Robotik! Künstliche Intelligenz! E-Mobilität! So heißen einige der Branchen, die aktuell als besonders vielversprechend gelten, auch für Anleger. Dementsprechend legen die Initiatoren immer neue Investmentprodukte auf, die sich bestimmten Trends widmen. Für Privatanleger können solche Themenfonds interessant sein. Es empfiehlt sich jedoch, dabei behutsam vorzugehen – denn schnell kann es zur Bildung von Klumpenrisiken kommen. Wer „zu viele Eier in einen Korb“ legt, könnte am Ende kalt erwischt werden, wenn die großen Hoffnungen sich verflüchtigen.
Das zeigt das Beispiel Logistik in den Nullerjahren: Da sich immer größere Teile des Handels ins Netz verlagerten und zudem die Globalisierung schier unaufhaltsam voranschritt, galt die Logistikbranche als heißer Tipp. Zahlreiche Privatanleger stiegen in Branchenfonds ein, um an der erwarteten goldenen Zukunft teilzuhaben. Doch die kam nicht, da der erbitterte Wettbewerb die Preise und die Unternehmensgewinne niedrig hielt. Am Ende stand die Enttäuschung.
Daher sollte der Investitionsfokus nicht zu eng gefasst werden, wenn man auf Trends setzen möchte. Als Beimischung können Zukunftsthemen wie alternde Gesellschaft, Biotech oder die eingangs erwähnten Technik-Trends durchaus lohnenswert sein.
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In der Haftpflicht- und Hausratversicherung gibt es gewisse Gesetzmäßigkeiten. Kaum erscheint ein neues beliebtes Handymodell auf dem Markt, passieren massenweise versicherte Missgeschicke mit dem Vorgängermodell; steht eine Fußball-WM an, fallen reihenweise Fernseher von der Wand.
Versicherungsbetrug wird oft als „Volkssport“ verharmlost, dabei handelt es sich um eine Straftat. Bei einer Verurteilung drohen bis zu fünf Jahre Haft, bei schwerem Betrug sogar bis zu zehn Jahre. Dessen ungeachtet hat jeder 20. Deutsche laut Umfrage bereits seine Versicherung beschummelt, Dunkelziffer unbekannt. Meist betrifft es Unterhaltungs- und Haushaltselektronik.
Statt das Risiko einzugehen, erwischt zu werden, kann man das nicht mehr gemochte Gerät allerdings ebenso gut einfach weiterverkaufen. Entgegen einem verbreiteten Irrglauben wird nämlich keineswegs ein neues erstattet. Vielmehr gilt der Zeitwert als Entschädigungsgrundlage, also der tatsächliche Wert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts. Um diesen Wert abschätzen zu können, schauen die Versicherungsmitarbeiter nicht selten bei Ebay & Co. nach, wie viel für vergleichbare Geräte gezahlt wird. Ein Verkauf über solche Plattformen bringt also ebenso viel ein wie ein Versicherungsbetrug – und das mit deutlich weniger Stress, Aufwand und Risiko.
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Der Markt für E-Bikes, aber auch für hochwertige Mountainbikes und Designräder boomt. Der Verband der deutschen Zweiradindustrie erwartet, dass allein in diesem Jahr rund 800.000 Pedelecs (Elektrofahrräder) verkauft werden – in der Regel zu Preisen zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Damit stehen beträchtliche Werte in Keller, Garage, Hausflur oder sonst wo. Und Werte sollten geschützt sein, insbesondere gegen Diebstahl.
Mit einer Erweiterung der Hausratversicherung lässt sich dies erreichen. Bei bereits vereinbartem Radschutz sollte überprüft werden, ob dieser auf dem aktuellen Stand ist. Eine Nachtzeitklausel beispielsweise, der zufolge bei einem Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr kein Versicherungsschutz gilt, muss heutzutage nicht mehr in Kauf genommen werden. Ebenso verhält es sich mit der Nachtzeiteinschränkung, die das Unterstellen der Räder in einem verschlossenen Fahrradkeller vorschreibt. Idealerweise sollte auch nach grob fahrlässig verursachten Schäden eine Leistung erfolgen. Bei der Tarifauswahl sollte zudem ein Blick auf die Klauseln geworfen werden, die den Erstattungsanspruch nach einem Diebstahl hochwertiger Teile regeln.
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Die Region bestimmt maßgeblich darüber, wie viele Jahreseinkommen Immobilienkäufer für ihr Wunschobjekt aufbringen müssen. Günstige und teure Gegenden können sich dabei um den Faktor fünf unterscheiden. So können sich Käufer in Wuppertal vergleichsweise freuen: Für eine 75-Quadratmeter-Wohnung müssen sie nur gut zwei durchschnittliche Haushalts-Jahreseinkommen berappen, das entspricht knapp 91.000 Euro. Etwas weiter südlich, in Köln, werden dagegen im Schnitt schon 6,3 Jahreseinkommen fällig (253.000 Euro).
Und obwohl die Münchener mit einem Haushaltseinkommen von fast 49.000 Euro zu den Spitzenverdienern gehören, müssen sie am längsten sparen: Knapp elf Jahreseinkommen (515.000 Euro) verlangen die Verkäufer in der bayerischen Landeshauptstadt für eine 75-Quadratmeter-Wohnung. Nicht ganz so extreme, aber auch noch gesalzene Preisniveaus verzeichnen Frankfurt/Main, Berlin, Freiburg und Regensburg – in diesen Städten müssen 7,7 bis 9,3 Jahreseinkommen für eine vergleichbare Behausung gezahlt werden.
Die günstigen Metropolen liegen vorwiegend in Ostdeutschland und im Ruhrgebiet. In jeder dritten deutschen Großstadt werden weniger als drei Haushalts-Jahreseinkommen für 75 Quadratmeter verlangt.
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Für die Anhebung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung gelten starre Regeln, die im Versicherungsaufsichts- und im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt sind. Sie haben oftmals zur Folge, dass die Anbieter nicht zeitnah auf gestiegene Leistungsausgaben reagieren können, sondern nur in Intervallen. Die resultierenden Beitragssprünge sorgen dann regelmäßig für schlechte Presse und einen verzerrten Eindruck der langfristigen Beitragsentwicklung. Den medialen Gesetzen gemäß ist es nämlich keine Nachricht wert, wenn Beiträge stabil bleiben. Springen sie aber beispielsweise nach fünf Jahren um neun Prozent nach oben, ist das Geschrei immer wieder groß.
Die Deutsche Aktuarvereinigung, die die deutschen Versicherungsmathematiker vertritt, hat nun ein Reformkonzept für die Beitragskalkulation vorgelegt. Es sieht unter anderem eine kleinteiligere, geglättete Anpassung der Versicherungsprämien vor. Das hätte den Effekt, dass die Beitragsentwicklung für die Versicherten – aber auch für Außenstehende wie die Medien – besser nachvollziehbar wäre. Das Bundesgesundheitsministerium richtet seinen Fokus derzeit noch auf die gesetzlichen Krankenkassen, hat aber Änderungen am PKV-System nicht ausgeschlossen.
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Same procedure as last year, same procedure as every year: Wer auf eine Trendwende in der Zinspolitik gehofft hatte, wurde kürzlich erneut enttäuscht. Der brummenden Konjunktur zum Trotz beließ der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) bei seiner letzten Tagung nicht nur den Hauptrefinanzierungssatz bei 0,00 Prozent. Darüber hinaus hat die EZB auch angekündigt, die Leitzinsen „mindestens über den Sommer 2019“ auf dem derzeitigen Niedrigstniveau einzufrieren. Eine Anhebung soll erst erfolgen, wenn sich die Inflationsrate dem EZB-Ziel von zwei Prozent „nachhaltig“ angenähert hat. Damit ist ein Ende der Durststrecke für die europäischen Sparer weiterhin nicht absehbar, festverzinsliche Anlagen bleiben einstweilen Realverlustbringer.
Die Anleihenkäufe sollen dagegen wie geplant heruntergefahren werden. Bis Ende September erwirbt die EZB noch monatlich Anleihen für 30 Milliarden Euro, danach wird das Ankaufvolumen halbiert. Ab 2019 wird der Anleihenbestand der EZB nicht mehr weiter ausgebaut, aber konstant gehalten, indem fällige Anleihen wiederangelegt werden.
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Die börsennotierten deutschen Unternehmen haben in der laufenden Dividendensaison die Rekordsumme von 52,6 Milliarden Euro an ihre Shareholder ausgeschüttet, wie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) errechnet hat. Das entspricht einer Steigerung um satte 11,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Gros der Dividenden stammt mit 35,8 Milliarden Euro von den 30 DAX-Konzernen.
Damit gewinnen Dividendenpapiere gegenüber Anleihe-Alternativen weiter an Attraktivität. Mit ihrer Kombination aus Ausschüttung und Kursgewinnpotenzial bieten sie einen vergleichsweise sicheren Ausweg aus dem Niedrigzinsdilemma. Wer einsteigen will, sollte sich nicht nur die jeweils letzte Dividendenzahlung ansehen. Vielmehr empfehlen sich Unternehmen, die über Jahre hinweg eine stabile oder steigende Dividende stemmen konnten. So hat beispielsweise BASF ihre Dividende in acht der letzten zehn Jahre angehoben, die Allianz in sieben. Neben Einzeltiteln stehen Privatanlegern auch Dividendenfonds offen, die das Geld mehr oder weniger breit streuen.
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Auch wenn der eigene Hund sich bisher immer vorbildlich verhalten hat: Dass seine Instinkte mal mit ihm durchgehen, ist nie ausgeschlossen. Im Fall der Fälle kann dabei ein nennenswerter Schaden entstehen. Beispiel: Ein Handwerker wird vom Hund gebissen und kann daraufhin einige Wochen lang nicht arbeiten. Neben Schmerzensgeld und Behandlungskosten käme dann noch der Verdienstausfall hinzu. Noch größeres Schadenspotenzial ergibt sich, wenn ein Hund einen Verkehrsunfall verursacht. Für den Schaden muss der Hundehalter auch dann einspringen, wenn er nichts falsch gemacht und alle Vorschriften beachtet hat („verschuldensunabhängig“).
In mittlerweile sechs Bundesländern – Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – ist Haftpflichtschutz für Hundehalter aus diesen Gründen schon vorgeschrieben. Lediglich Halter sogenannter Listenhunde, die als besonders gefährlich gelten, müssen deutschlandweit eine Police abschließen. Aus Eigeninteresse sollten auch die Tierfreunde in den anderen Bundesländern nicht erst warten, bis eine gesetzliche Versicherungspflicht kommt. Tierhalter-Haftpflichtversicherungen sind ab etwa 50 Euro Jahresprämie erhältlich, für einen Premium-Schutz werden bis zu 200 Euro aufgerufen.
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Zwischen 2012 und 2016 haben sich Rechtsstreitigkeiten in Deutschland durchschnittlich um knapp 19 Prozent verteuert. Das geht nach einer Analyse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor allem auf deutlich gestiegene Anwaltshonorare zurück. Aber auch die Gerichtskosten haben zugelegt. Zum Vergleich: Das allgemeine Preisniveau legte im selben Zeitraum bloß um 3,2 Prozent zu.
So muss man sich laut einer GDV-Musterrechnung bei einem Streitwert von 10.000 Euro auf Kosten von 4.500 Euro einstellen – und zwar lediglich in der ersten Instanz. Die Gerichtskosten sind dabei mit 700 Euro noch überschaubar, die Anwaltsleistungen aber schlagen mit 3.800 Euro zu Buche. Dieses Kostenrisiko hält viele Bürger davon ab, ihr Recht einzuklagen – es sei denn, sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung.
In manchen Rechtsbereichen fiel die Steigerung sogar mehr als zehnmal so hoch aus wie im Durchschnitt. So schnellten die Kosten für ein Verfahren wegen schimmelbedingter Mietminderung um über 200 Prozent nach oben.
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